Grüner Pass

Der „Grüne Pass“ ist ein Überbegriff für den einfachen Nachweis einer Corona-Schutzimpfung, einer durchgemachten Infektion mit SARS-CoV-2 oder eines negativen Testergebnisses. „Getestet, geimpft oder genesen“ sind Voraussetzungen, um als Person zu gelten, von der ein geringes Ansteckungsrisiko ausgeht. Der Grüne Pass wird als einfacher und anwendungsfreundlicher Zutrittsnachweis dienen. Auch das Reisen in der EU soll mit dem Grünen Pass leichter möglich werden. Am 26. Mai 2021 wurde die gesetzliche Grundlage im Nationalrat beschlossen. 

Jedes dieser Zertifikate ist mit einem individuellen, EU-konformen QR-Code versehen. Die Zertifikate können digital, in der APP oder in ausgedruckter Form vorgezeigt werden.


So erhalten Sie Ihre Zertifikate

Sie können die Zertifikate des Grünen Passes selbst online abrufen oder von befugten Stellen abrufen lassen. Je nach Zertifikat gibt es folgende Möglichkeiten:

  • Online: mit Link zum Zertifikat, ohne digitale Signatur:
    • Personen, die sich im Rahmen von „Österreich testet“ in einer Teststraße, bei einer Apotheke oder in einem Labor testen lassen, erhalten eine SMS oder E-Mail mit einem personalisierten Dokumentenlink (Direktlink). Um das Testzertifikat aufrufen zu können, benötigen Sie ein Internet-fähiges Endgerät (z.B. Smartphone, Tablet, PC).
    • Einzelne Bundesländer können den Bürgerinnen/Bürgern den Abruf eines Test-, Impf- oder Genesungszertifikats auch über einen Direktlink ermöglichen, der nach Registrierung auf einem Bundesländerportal zugesendet wird.
  • Online: über gesundheit.gv.at – Anwendung „Grüner Pass“, mit digitaler Signatur: Für das Login ist eine Handysignatur / Bürgerkarte notwendig. Nach dem Login können Sie die Anwendung „Grüner Pass“ online aufrufen, Ihre Zertifikate einsehen und ausdrucken.
  • Vor Ort: Abruf durch befugte Stellen (je nach Zertifikat) und Ausdruck (Gemeindeamt)

Nähere Informationen dazu finden Sie unter www.gesundheit.gv.at/aktuelles/gruener-pass-umsetzung


Die Aktivierung der Handysignatur ist auch während der Amtszeiten im Gemeindeamt Stratzing möglich.

Sie benötigen dafür:

  • gültigen amtlichen Lichtbildausweis (z.B.: Reisepass)
  • Mobiltelefon